Dashcam ist häufig erlaubt
Die Stiftung Warentest schon am 16.09.2016 auf ihrer Homepage einen Bericht "Dashcam: Wann sie vor Gericht als Beweismittel zugelassen wird " veröffentlicht.
Die früher zu beobachtende generelle Ablehnung besteht offenbar nicht mehr.
In der Untersuchung der Stiftung Warentest werden mehrere Urteil zitiert und Meinungen veröffentlicht.
In COLLEGA Wochen-Ticker 23/2016 haben wir auf ein Urteil des OLG Stuttgart hingewiesen, in dam die Verwendung von Dashcams als grundsätzlich zulässig angesehen wurde. Link COLLEGA-Wochen-Ticker 23/2016
Die Stiftung Warentest hat den Bericht vom 16.09.2016 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Stiftung Warentest
20.03.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html