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 der guten Ideen

Führerschein für Computer

Das Bulletin der Bundesregierung Nr. 26-3 vom 10.03.2017 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes befasst sich mit der rechtlichen Gleichstellung von Menschen und Computern als Fahrer.
 
Zitat aus der Rede des Bundesverkehrsministers:
"Wir geben heute den Startschuss für das innovativste Straßenverkehrsrecht der Welt mit einer rechtlichen Gleichstellung von Menschen und Computern als Fahrer. Das heißt im Klartext: In der Zukunft darf der Computer ans Steuer.
Das ist in der Tat ein echter Paradigmenwechsel und die größte Reform unseres Straßenverkehrsgesetzes seit dessen Inkrafttreten vor über 100 Jahren. So eine Regelung, die die Innovation im Bereich der Mobilität abbildet, gibt es bisher in keinem anderen Land der Welt. Das heißt, wir übernehmen die Innovationsführerschaft und stellen uns als Autoland beim automatisierten und vernetzten Fahren an die Spitze."
 
Das ist nun innerhalb kürzester Zeit die zweite Meldung über eine rechtliche Gleichstellung des Computers mit den Menschen (vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 11/2017 "Haben Computer Rechte?).
 
Die Bundesregierung hat das Bulletin der Bundesregierung Nr. 26-3 vom 10.03.2017 auf ihrer Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung
 
20.03.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html