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 der guten Ideen

Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung ist keine Beitragsrückerstattung

Das Bundesfinanzministerium weist in einem Schreiben vom 13.03.2017 auf die Aus­wir­kun­gen der Teilnahme an Bo­nus­pro­gram­men der ge­setz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung auf die Ein­kom­mens­be­steue­rung hin.
 
Ursache ist das Urteil der Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1.6.2016 (Aktenzeichen X R 17/15), veröffentlicht im Bundessteuerblatt  (BStBl. II 2016, 989).
 
In dem Schreiben wird abgegrenzt und erläutert, wann sogenannte Bonuszahlungen zur Minderung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur Krankenversicherung führen. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um Kostenerstattungen handelt.
 
Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu bereits mit Schreiben vom 06.12.2016 Stellung genommen (vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2016).
 
Das BMF hat das Schreiben vom 13.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke. 
 
20.03.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html