Kostenerstattung der gesetzlichen Krankenversicherung ist keine Beitragsrückerstattung
Das Bundesfinanzministerium weist in einem Schreiben vom 13.03.2017 auf die Auswirkungen der Teilnahme an Bonusprogrammen der gesetzlichen Krankenversicherung auf die Einkommensbesteuerung hin.
Ursache ist das Urteil der Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1.6.2016 (Aktenzeichen X R 17/15), veröffentlicht im Bundessteuerblatt (BStBl. II 2016, 989).
In dem Schreiben wird abgegrenzt und erläutert, wann sogenannte Bonuszahlungen zur Minderung der als Sonderausgaben abzugsfähigen Beiträge zur Krankenversicherung führen. Das ist nicht der Fall, wenn es sich um Kostenerstattungen handelt.
Das Bundesministerium der Finanzen hat hierzu bereits mit Schreiben vom 06.12.2016 Stellung genommen (vergleiche COLLEGA-Wochen-Ticker 50/2016).
Das BMF hat das Schreiben vom 13.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.
20.03.2017
Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte
http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html