Mehrwertsteuer auf E-Books
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung weist in seiner Pressemitteilung 110/2015 vom 19.03.2015 darauf hin, dass die Kulturministerinnen von Frankreich, Polen und Deutschland sowie der Kulturminister Italiens eine gemeinsame Erklärung zur Mehrwertsteuer auf E-Books unterzeichnet haben. Danach soll die Mehrwertsteuer für E-Books wie auch für gedruckte Bücher ermäßigt sein.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung hat die Pressemitteilung 110/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesregierung
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2015
23.03.2015
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