Nato Umsatzsteuervergünstigungen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 06.02.2015 eine Neuauflage der Liste der amtlichen Beschaffungsstellen veröffentlicht.
Die Liste beinhaltet die amtlichen Beschaffungsstellen und Organisationen der ausländischen Streitkräfte, die zur Erteilung von Aufträgen auf abgabenbegünstige Leistungen berechtigt sind.
Das BMF hat das Schreiben auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2015
23.03.2015