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Unwahre Behauptung im Internet

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 41/2015 auf sein Urteil vom 19.3.2015 (Aktenzeichen I ZR 94/13) hin. Ein Hotelbewertungsportal hatte eine unwahre Behauptung eines Dritten veröffentlicht und bewertet.

Nach Abmahnung durch das Hotel wurde die beanstandete Bewertung von dem Portal entfernt, jedoch die von dem Hotel verlangte strafbewehrte Unterwerfungserklärung nicht abgegeben.

Die Klage hiergegen ist in allen Instanzen abgewiesen worden.

Der BGH hat die Pressemitteilung 41/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof

COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2015
23.03.2015