Beteiligungsverlust als Werbungskosten bei Einküften aus nichtselbständiger Arbeit
Das Finanzgericht (FG) Köln weist in seinem Newsletter vom März 2016 auf ein Urteil vom 24.10.2015 (Aktenzeichen 14 K 2767/12) hin. Danach können vergebliche Aufwendungen für die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft mit dem Ziel, sich einen Vorstandsposten zu sichern, Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sein.
Das Finanzgericht Köln hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Das FG Köln hat das Urteil vom 21.10.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Köln
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2016
29.03.2016