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Elterngeld mindert abzugsfähige außergewöhnliche Belastung

Das Finanzgericht (FG) Münster weist in seiner Pressemitteilung 03/2016 vom 15.03.2016 auf sein Urteil vom 26.11.2015 (Aktenzeichen 3 K 3546/14 E) hin. Danach mindert das Elterngeld in voller Höhe die als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähigen Beträge der Unterhaltszahlungen.

Das Finanzgericht Münster hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.

Das FG Münster hat das Urteil vom 15.03.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Münster

COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2016
29.03.2016 

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