Kapitalmaßnahmen von Google: Änderung nach § 163 Abgabenordnung
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 23.03.2016 zu Kapitalmaßnahmen von Google Inc. (USA) im April 2014 (BMF-Schreiben vom 8. Juli 2015) Stellung genommen.
Nach der bisherigen Rechtslage konnte es vorkommen, dass die Kapitalertragsteuer nicht vollständig erstattet worden ist.
Für das Jahr 2014 kann dies aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO nachträglich berichtigt werden. Die näheren Einzelheiten ergeben sich aus dem BMF-Schreiben vom 23.03.2016.
Das BMF hat das Schreiben vom 23.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage BMF
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2016
29.03.2016