Keine anschaffungsnahen Herstellungskosten
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Internet-Newsletter vom März 2016 auf ein Urteil vom 21.01.2016 (Aktenzeichen 11 K 4274/13) hin. Danach sind Aufwendungen für die Beseitigung von nach dem Erwerb aufgetretenen Schäden auch dann keine anschaffungsnahen Aufwendungen, wenn sie die Grenze von 15% übersteigen.
Das Finanzgericht Düsseldorf hat die Revision zum Bundesfinanzhof wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen.
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 21.01.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Düsseldorf
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2016
29.03.2016