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Pedelec-Fahrer haftet alleine für Verkehrsunfall

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist ins einer Pressemitteilung vom 21.03.2016 auf seine Beschlüsse vom 08.01.2016 und vom 09.02.2016 (Aktenzeichen 9 U 125/15) hin. Ein Pedelec-Fahrer hatte die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt.

Zitat aus der Pressemitteilung des OLG Hamm:
"Den Kläger treffe, so der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm, ein erhebliches Eigenverschulden an dem Zustandekommen des Unfalls, welches eine Haftung der Beklagten - auch unter dem Gesichtspunkt der von dem Pkw ausgehenden Betriebsgefahr - ausschließe."

Zwei Dinge sind aus der Sicht der Autofahrer interessant: Zum einen hat das Gericht wegen des hohen Verschuldens des Pedelec-Fahrers an dem Unfall eine Mithaftung unter dem Gesichtspunkt der Betriebsgefahr verneint, zum anderen hat es auch keine Pflicht zur Bremsbereitschaft zur Vermeidung einer Gefährdung von Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen angenommen, obwohl der Pedelec Fahrer zum Zeitpunkt des Unfalls 80 Jahre alt war.

Das Urteil macht allen Kraftfahrern Hoffnung, die aufgrund eines außerordentlich grob fahrlässigen oder absolut unvorhersehbaren Verhaltens eines anderen Verkehrsteilnehmers unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden.

Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 21.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm

COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2016
29.03.2016 

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