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 der guten Ideen

Vereinsbesteuerung

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat am 14.03.2016 eine Information "Kurzinformation zur Durchführung von Festveranstaltungen" veröffentlicht.

Es werden Einzelheiten zu folgenden Steuer-Fragen erörtert:

1. Ertragsteuern (Körperschaftsteuer – KSt und Gewerbesteuer – GewSt)
1.1. Allgemeines
1.2. Gewinnermittlung
2. Umsatzsteuer - USt
2.1 Allgemeines
2.2 Kleinunternehmerregelung
2.3 Vorsteuern
2.4 Umsatzsteuerpflicht des Vereins als Veranstalter für Leistungen ausländischer Künstler
3. Steuerabzug für ausländische Künstler gem. § 50a EStG
4. Lohnsteuer

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat die Kurzinformation auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bayerisches Landesamt für Steuern

COLLEGA-Wochen-Ticker 13/2016
29.03.2016 

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