Erhöhung Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag zum 01.01.2015
Das Bundeskabinett hat am 25. März 2015 beschlossen, den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld rückwirkend ab 1. Januar 2015 sowie den Kinderzuschlag ab 1. Juli 2016 anzuheben.
Das Bundesministerium der Finanzen hat der Gesetzesentwurf auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2015
30.03.2015
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