Fraunhofer-Marktpreisspiegel : Schwacke-Liste
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung 05/2015 vom 26.03.2015 darauf hin, dass es im Urteil vom 24.03.2015 (Aktenzeichen I-1 U 42/14) für eine Schadensschätzung den Fraunhofer-Marktpreisspiegel der "Schwacke-Liste" vorziehe.
Zitat aus der Pressemitteilung: "Zur Begründung führt der Senat aus, dass die vom Fraunhofer-Institut durch anonyme Marktabfragen ermittelten Preise dem wirklichen Angebotsspektrum am ehesten entsprächen. "
Das OLG Düsseldorf die Pressemitteilung 05/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Düsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2015
30.03.2015
Hier können Sie den COLLEGA-Wochen-Ticker kostenfrei und jederzeit widerruflich