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Fraunhofer-Marktpreisspiegel : Schwacke-Liste

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf weist in seiner Pressemitteilung 05/2015 vom 26.03.2015 darauf hin, dass es im Urteil vom 24.03.2015 (Aktenzeichen  I-1 U 42/14) für eine Schadensschätzung den Fraunhofer-Marktpreisspiegel der "Schwacke-Liste" vorziehe.

Zitat aus der Pressemitteilung: "Zur Begründung führt der Senat aus, dass die vom Fraunhofer-Institut durch anonyme Marktabfragen ermittelten Preise dem wirklichen Angebotsspektrum am ehesten entsprächen. "

Das OLG Düsseldorf die Pressemitteilung 05/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Düsseldorf

COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2015
30.03.2015

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