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 der guten Ideen

Kündigungsschutz bei künstlicher Befruchtung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) weist in seiner Pressemitteilung 17/2015 vom 26.03.2015 auf sein Urteil vom gleichen Tag (Aktenzeichen 2 AZR 237/14) hin, nach dem das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle greift.

In dem Urteilsfall hatte das Bundesarbeitsgericht die Kündigung der Arbeitnehmerin als unwirksam betrachtet.

Das BAG hat die Pressemitteilung 17/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesarbeitsgericht

COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2015
30.03.2015

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