Spanische Quellensteuer Änderung zum 01.01.2015
Das Bundesfinanzministerium (BMF) weist mit BMF-Schreiben vom 18.03.2015 darauf hin, dass ab 01.01.2015 die spanische Quellensteuer auf die im Abzugsverfahren erhobene deutsche Abgeltungsteuer angerechnet werden kann.
Das Bundesministerium der Finanzen hat das Schreiben vom 18.03.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2015
30.03.2015
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