Bausparkasse darf Vertrag nicht kündigen
Beck aktuell weist in seinen Nachrichten vom 31.03.2016 auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Stuttgart vom 30.03.2016 hin, nach dem eine Bausparkasse einen Bausparvertrag knapp 22 Jahre nach Eintritt der Zuteilungsreife nicht kündigen darf.
Das Urteil steht im Widerspruch zu einer Entscheidung des OLG Hamm vom 01.02.2016, über das wir in COLLLEGA-Wochen-Ticker 06/2016 Link berichtet haben.
Beck Aktuell hat die Nachricht vom 31.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Beck aktuell
COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2016
04.04.2016