Nichtanwendungserlass
Das Bundesministerium der Finanzen (BDF) hat mit Schreiben vom 30.03.2016 verfügt, dass die BFH-Urteile vom 17.12.2014 (Aktenzeichen I R 23/13) und vom 24.06.2015 (Aktenzeichen) nicht über die entschiedenen Fälle hinaus anzuwenden sind.
In beiden Fällen geht es um Fragen der Anwendung von Bestimmungen aus Doppelbesteuerungsabkommen beziehungsweise dem OECD Musterabkommen.
Das BMF hat das Schreiben vom 30.03.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2016
04.04.2016