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 der guten Ideen

ZUGFeRD

ZUGFeRD steht für: Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland. 

"ZUGFeRD ist eine Spezifikation für das gleichnamige Format elektronischer Rechnungen. Das Format wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland in Zusammenarbeit mit Verbänden, Ministerien und Unternehmen entwickelt. Am 25. Juni 2014 wurde die Version 1.0 der Spezifikation veröffentlicht.
Das ZUGFeRD-Format wird nach Maßgabe des Forums elektronische Rechnung Deutschland sowohl Unternehmen als auch der öffentlichen Verwaltung frei zugänglich gemacht und zu fairen, sachgerechten und nicht diskriminierenden Bedingungen angeboten." (Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/ZUGFeRD abgerufen am 03.04.2016).

Weitere Zitate aus Wikipedia (a.a.O.):
"Ziel:
ZUGFeRD konforme Rechnungen sollen zwischen Unternehmen sowie zwischen Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung schnell, komfortabel und einfach elektronisch ausgetauscht werden. Die Zielgruppe von ZUGFeRD sind neben großen und mittleren Unternehmen sowie der öffentlichen Verwaltung insbesondere auch kleine und kleinste Unternehmen, die wenige Rechnungen pro Jahr an einen Partner stellen oder sogar mit Partnern zu tun haben, mit denen keine regelmäßigen Geschäftskontakte bestehen.
Dabei wird erwartet, dass durch das neue ZUGFeRD-Format nicht nur die Kosten der Rechnungsstellung aufgrund des Wegfalls von Material und Portokosten sowie einer automatischen Verarbeitung stark reduziert bis komplett eliminiert werden, sondern auch das Rechnungswesen in Zukunft durch optimierte Prozesse wesentlich effizienter wird."

"Rechtliche Voraussetzungen für ZUGFeRD:
Die Entstehung von ZUGFeRD wurde durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 begünstigt. Darin wurde die elektronische Rechnung der klassischen Papierrechnung gleichgestellt. Zuvor musste der Empfänger die Echtheit und Unversehrtheit des Dokuments gegenüber dem Finanzamt durch Nachweis eines qualifizierten digitalen Zertifikates belegen können. Als Alternative zur qualifizierten Signatur sind nun sogenannte „innerbetriebliche Kontrollverfahren“, die einen „verlässlichen Prüfpfad“ zwischen der Rechnung und der Lieferung gewährleisten, zulässig. Hinter dieser Definition verbirgt sich im Grunde eine klassische Rechnungseingangsprüfung, die in jedem Unternehmen ohnehin praktiziert werden muss. §14 UstG (Satz 7) schreibt jedoch weiterhin vor, dass Rechnungen nur elektronisch übertragen werden dürfen, wenn der Empfänger diesem vorher zugestimmt hat."

Hinweis: Der Referatsleiter für ZUGFeRD im Bundeswirtschaftsministerium, Herr Ministerialrat Dr. Friedrich Wilhelm Haug wird am 136. COLLEGA-TAG umfangreiche Hinweise zu ZUGFeRD geben.

Hinweis: Mit dem Kanzleiverwaltungsprogramm COLLEGA-KanzleiPlus können Honorarrechnungen im Format ZUGFeRD erstellt und an die Mandanten elektronisch gesandt werden. Die elektronische Archivierung der Rechnungen in der Kanzlei und bei den Mandanten ist damit möglich.

Die Einladung mit vollständiger Tagesordnung finden Sie hier.

COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2016
04.04.2016 

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