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Bonuszahlung der Krankenversicherung: BMF-Schreiben zu verfahrensrechtlichen Folgerungen

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat das Schreiben vom 29.03.2017 veröffentlicht: "Verfahrensrechtliche Folgerungen aus dem BFH-Urteil vom 1. Juni 2016 - X R 17/15 - zur Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um Bonuszahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V)"
 
Zitat aus dem BMF-Schreiben vom 29.03.2017:
"Nach dem BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2016 zur einkommensteuerlichen Behandlung von Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenversicherung für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V) sind die Grundsätze des BFH-Urteils vom 1. Juni 2016 - X R 17/15 - (BStBl II 2016, S. 989) über den Einzelfall hinaus allgemein anzuwenden. Im Rahmen der verfahrensrechtlichen Umsetzung dieses Urteils kann eine Änderung der betroffenen Einkommensteuerbescheide nach § 165 Absatz 2 Satz 2 AO1 und/oder nach § 10 Absatz 2a Satz 8 EStG (in der bis zum 31. Dezember 2016 geltenden Fassung)2 bei Vorlage einer Bescheinigung der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen.
Für die Änderung der Einkommensteuerbescheide gilt hierbei im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Folgendes:"
 
In dem Schreiben wird ausführlich erläutert:
I. Nach § 165 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 AO vorläufig ergangene Einkommensteuerfestsetzungen für Veranlagungszeiträume ab 2010
II. Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen nach § 10 Absatz 2a Satz 8 EStG a. F.
III. Weitere Voraussetzungen zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzungen
 
Das BMF hat das Schreiben vom 29.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 
03.04.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html