Anwendung von BMF-Schreiben und Erlassen | Positivliste zur Eindämmung der Normenflut
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Zur Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben "Eindämmung der Normenflut" vom 18.03.2019 ausführlich Stellung. Geregelt wird die Anwendung von BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlassen, die bis zum 15. März 2019 ergangen sind.
Gleichzeitig veröffentlicht das BMF eine sogenannte "Positivliste" sowie eine "Gemeinsame Liste der im BMF-Schreiben vom 19. März 2018 (BStBl I S. 322) und in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2018 (BStBl I S. 323) aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder."
Das BMF hat das Schreiben vom 18.03.2019 zusammen mit den Links zu den genannten Listen auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!
COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2019
01.04.2019
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