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 der guten Ideen

Anwendung von BMF-Schreiben und Erlassen | Positivliste zur Eindämmung der Normenflut

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Zur An­wen­dung von BMF-Schrei­ben und gleich lau­ten­den Er­las­sen der obers­ten Fi­nanz­be­hör­den der Län­der nimmt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) mit Schreiben  "Eindämmung der Normenflut" vom 18.03.2019 ausführlich Stellung. Geregelt wird die Anwendung von BMF-Schrei­ben und gleich lau­ten­den Er­las­sen, die bis zum 15. März 2019 er­gan­gen sind.

Gleichzeitig veröffentlicht das BMF eine sogenannte "Positivliste"  sowie eine "Gemeinsame Liste der im BMF-Schreiben vom 19. März 2018 (BStBl I S. 322) und in den gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19. März 2018 (BStBl I S. 323) aufgeführten und nicht mehr in der aktuellen Positivliste enthaltenen BMF-Schreiben und gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder."  

Das BMF hat das Schreiben vom 18.03.2019 zusammen mit den Links zu den genannten Listen auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2019
01.04.2019

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