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Sensibilisierung der Mitarbeiter: Bezüge sind Arbeitslohn

Der Bundesfinanzhof weist in seiner Pressemitteilung Nr. 18 vom 27.03.2019 auf sein Urteil vom 21.11.2018 (Aktenzeichen VI R 10/17). Danach ist wendet der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern steuerbaren Arbeitslohn zu, wenn diese an einem einwöchigen Seminar zur Vermittlung grundlegender Erkenntnisse über einen gesunden Lebensstil teilnehmen.

Zitat aus der Pressemitteilung der BFH Nr. 18 vom 27.03.2019:
"Die im Streitfall von der Klägerin ihren Arbeitnehmern angebotene „Sensibilisierungswoche“ umfasste u.a. Kurse zu gesunder Ernährung und Bewegung, Körperwahrnehmung, Stressbewältigung, Herz-Kreislauf-Training, Achtsamkeit, Eigenverantwortung und Nachhaltigkeit."

Nach dem Finanzamt und Finanzgericht (FG) hat der BFH die die Aufwendungen der Klägerin für die Sensibilisierungswoche als Arbeitslohn angesehen.

Der BFH hat die Pressemitteilung 18 vom 27.03.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 14/2019
01.04.2019

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