Doppelbesteuerungsabkommen Frankreich
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) weist am 31.03.2015 darauf hin, dass aufgrund des überarbeiteten deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommens die Besteuerung für Rentner einfacher wird.
Mit dem Zusatzabkommen wird das geltende deutsch-französische Doppelbesteuerungsabkommen in zahlreichen weiteren Punkten revidiert und an den aktuellen OECD-Standard sowie an die gegenwärtigen Verhältnisse zwischen Deutschland und Frankreich angepasst. Zu seinem Inkrafttreten bedarf das Zusatzabkommen nach seiner Unterzeichnung noch der Ratifikation auf beiden Seiten. Es ist beabsichtigt, die Anwendung des Zusatzabkommens ab dem Jahr 2016 sicherzustellen.
Das BMF hat die Mitteilung vom 31.03.2015 aus seine Homepage veröffentlich. Link Homepage Bundesfinanzministerium.
Das Zusatzabkommen vom 31.03.2015 wurde ebenfalls auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium Zusatzabkommen.
COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2015
06.04.2015
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