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 der guten Ideen

Karenzzeit nach Kanzleiveräußerung

Das Finanzgericht Köln weist in seiner Pressemitteilung 03/2015 auf sein Urteil vom 03.12.2014 (Aktenzeichen 13 K 2231/12) hin. Zu entscheiden war, welche Karenzzeit nach dem Verkauf einer Steuerberatungskanzlei zur Erhaltung der Steuerbegünstigungen des Veräußerungsgewinns einzuhalten ist.

Dieser teilweise ungewöhnliche Fall zeigt sehr bemerkenswerte Aspekte zur Frage, wann eine berufliche Tätigkeit beendet ist, auf. Der Steuerberater hatte seine Kanzlei an eine fremde Steuerberatungsgesellschaft verkauft, in der er als angestellter Steuerberater die Mandanten weiter betreute. Bis hier geht das FG in seiner ausführlichen Begründung noch davon aus, dass eine steuerbegünstige Betriebsveräußerung vorliegt. Dass der Steuerberater aber 22 Monate nach der Veräußerung seine früheren Mitarbeiter teilweise wieder einstellte und eine eigene Kanzlei eröffnete, um einen wesentlichen Teil des verkauften Mandantenstamms wieder zu betreuen, führte nach dem Urteil des FG Köln zum Wegfall der Steuerbegünstigung des Veräußerungsgewinns.

Das Urteil ist - auch als Basis für eine interessante Gestaltung(sberatung) - durchaus lesenswert.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Das Aktenzeichen beim BFH lautet VIII R 2/15.
Der BFH bezeichnet auf seiner Homepage die Frage der Revision wie folgt: "Kann sich eine zunächst als "definitiv" anzusehende Übertragung der wesentlichen Praxisgrundlagen einer Steuerberaterpraxis auf den Erwerber im Nachhinein als -der Tarifbegünstigung des Gewinns aus der Praxisveräußerung entgegenstehende- bloße Unterbrechung der bisherigen freiberuflichen Tätigkeit erweisen, wenn der Steuerberater 22 Monate nach der Veräußerung in derselben Stadt unter weitgehender Mitnahme seiner zuvor eingebrachten Mandate und teilweiser (Wieder-)Einstellung des bereits vor der Praxisübertragung bei ihm beschäftigt gewesenen Personals im Rahmen einer Einzelpraxis tätig wird".

Das FG Köln hat das Urteil auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Finanzgericht Köln  

COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2015
06.04.2015

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