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 der guten Ideen

Steuerliches Reisekostenrecht

Das COLLEGA-Verbundprogramm Steuersoft Plus unterstützt den Anwender durch praxisnahe und sehr ausgeklügelte Erfassungshilfen.

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Schreiben vom 14.10.2014 auf 62 Seiten die Reform des steuerlichen Reisekostenrechts dargestellt. Wir haben im COLLEGA-Wochen-Ticker 45/2014 berichtet.

Die Finanzverwaltung hat für dieses komplizierte Rechtgebiet in der Anlage N nur ein paar Zeilen vorgesehen.

Steuersoft bietet den Anwendern einfache, für die vielfältigen Gestaltungsvarianten geeignete Erfassungsdialoge an. Der Anwender kann die Daten Reise für Reise beziehungsweise Auswärtstätigkeit eingeben. Das Programm speichert alles und stellt übersichtliche Zusammenstellungen - auch zum Ausdrucken - zur Verfügung. Die Summen aller Reisekosten und Reisekostenerstattungen werden in der von der Finanzverwaltung geforderten Form in die Anlage N übernommen und mittels ELSTER an das Finanzamt übertragen.

Eine ausführliche "Beschreibung zur beruflichen Auswärtstätigkeit" mit gut begründeten Eingabeanleitungen kann man im Programm Einkommensteuer Plus von Steuersoft oder über diesen Link aufrufen.

Eine Testversion des Programms kann von unserer Homepage heruntergeladen werden. Link zum Download.  

COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2015
06.04.2015

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