Linksetzung keine Urheberrechtsverletzung?
Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 37/16 vom 07.04.2016 auf folgendes hin: "Nach Auffassung von Generalanwalt Melchior Wathelet stellt das Setzen eines Hyperlinks zu einer Website, auf der ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers Fotos veröffentlicht worden sind, an sich keine Urheberrechtsverletzung dar."
Der EuGH hat der Pressemitteilung 37/16 folgenden Hinweis angefügt:
"HINWEIS: Die Schlussanträge des Generalanwalts sind für den Gerichtshof nicht bindend. Aufgabe des Generalanwalts ist es, dem Gerichtshof in völliger Unabhängigkeit einen Entscheidungsvorschlag für die betreffende Rechtssache zu unterbreiten. Die Richter des Gerichtshofs treten nunmehr in die Beratung ein. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt verkündet."
Der EuGH hat die Pressemitteilung 37/2016 vom 07.04.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2016
11.04.2016