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 der guten Ideen

Panama Selbstanzeige?

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) weist in einem Artikel vom 08.04.2016, Seite 17 unter Bezugnahme auf Rechtsanwalt Tom Offerhaus aus der Kanzlei WTS darauf hin, dass es überlegenswert sein kann, bei Steuerhinterziehungen mittels einer Briefkastenfirma in Panama Selbstanzeige zu erstatten.

Es sei eine Gratwanderung und es komme immer auf den Einzelfall an. Es könne zwar davon ausgegangen werden, dass diese Fälle den Finanzämtern noch nicht bekannt seien, weil die Journalisten, die den Sachverhalt aufgedeckt haben, ihre Unterlagen den Finanzbehörden (noch) nicht übergeben hätten. Es gebe auch Unterschiede in der Handhabung von Selbstanzeigen in den einzelnen Bundesländern. Aber selbst wenn die Selbstanzeige scheitern sollte, könne mit Strafminderung gerechnet werden.

Hinweis: Gegebenenfalls muss man eine erfahrene Rechtsanwältin oder einen erfahrenen Rechtsanwalt konsultieren.

COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2016
11.04.2016 

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