Corona Homeoffice wird gefördert
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) teilte am 20.03.2020 mit, das kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten können, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen.
Das Förderprogramm „go-digital“ des BMWi sieht hierfür ein spezielles, schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.
Von der Förderung können rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Handwerks mit technologischem Potenzial mit weniger als 100 Beschäftigten und einem Vorjahresumsatz oder einer Vorjahresbilanz von höchstens 20 Millionen Euro profitieren. Bei einem maximalen Beratertagessatz von 1.100 Euro beträgt der Förderumfang maximal 30 Tage.
Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen.
Hinweis: Bei der Einrichtung von Heimarbeitsplätzen muss darauf geachtet werden, dass die Bestimmungen der Arbeitssicherheit (der Heimarbeitsplatz gilt als Arbeitsplatz des Unternehmens), des Datenschutzes und der beruflichen Verschwiegenheit beachtet werden. Außerdem müssen die arbeitsrechtlichen Regelungen mit den Mitarbeitern entsprechend angepasst werden.
Das BMWi den Newsletter auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2020
06.03.2020
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!