Corona Sonderzahlung an Arbeitnehmer bis 1.500 Euro steuerfrei
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) teilte am 03.04.2020 mit, dass in der Corona-Krise Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt werden.
Voraussetzung ist allerdings, "dass die Beihilfen und Unterstützungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden."
Die steuerfreien Leistungen müssen im Lohnkonto aufgezeichnet werden.
Das BMF hat die Mitteilung vom 03.04.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2020
06.03.2020
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