Corona und Strafrecht
Der Landesverband der steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Berufe in Bayern (LSWB) veröffentlicht in dem Praxisticker 673 einen Artikel "Strafrechtliche Risiken der Corona-Hilfen und Beweisvorsorge" von RA/FAStR Daniel Dinkgraeve, LL.M./EMBA.
Zitat aus dem Artikel von Dinkgraeve:
"Unternehmen erhalten wegen der Corona-Pandemie verschiedenste Unterstützung zur Liquiditätssicherung. So werden die Hilfen an unterschiedliche Voraussetzungen geknüpft, z.B. einen kausalen Zusammenhang zwischen Corona-Pandemie und Liquiditätsengpass oder ein zum 31.12.2019 finanziell nicht in Schwierigkeiten geratenes Unternehmen. Es gilt also die Voraussetzungen genau zu beachten und keinesfalls einfach so eine der Hilfen zu beantragen oder in Anspruch zu nehmen, denn solches Verhalten kann verschiedenste Straftatbestände vom Betrug bis zur Steuerhinterziehung verwirklichen. Dabei ist insbesondere zu beachten, dass diese Straftatbestände idR. erst in fünf Jahren verjähren. Die Strafverfolgungsbehörden haben also auch noch Jahre nach der jetzt akuten Krise die Möglichkeit, die Angaben des Betreffenden kritisch zu hinterfragen. Aus diesem Grunde kann nur dringend zur genauen Prüfung des Vorliegens der Voraussetzungen vor Antragstellung geraten werden. Ferner muss eine möglichst umfassende Beweisvorsorge stattfinden, damit das Vorliegen der Voraussetzungen möglichst bis zum Ende einer eventuell einschlägigen Strafverfolgungsverjährungsfrist dargelegt werden kann."
Der LSWB hat den Praxisticker 673 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage LSWB
Hinweis: Ergänzung siehe COLLEGA-Wochen-Ticker 21/2020
COLLEGA-Wochen-Ticker 15/2020
06.03.2020
Das Netzwerk
Die kollegiale Zusammenarbeit und ein intensiver Erfahrungsaustausch ermöglichen es Steuerberatern in einem Netzwerk mit der Weiterentwicklung Schritt zu halten. Interessierte sind eingeladen, sich uns anzuschließen: Sie wollen in unserem Netzwerk mitarbeiten? Dann senden Sie uns bitte eine E-Mail Danke!