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 der guten Ideen

Reihengeschäft und innergemeinschaftliche Lieferung

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 25/2015 vom 08.04.2015 auf seine Urteile vom 25.02.15 (Aktenzeichen XI R 15/14 und XI R 30/13) zur Umsatzsteuerbefreiung von Reihengeschäften bei innergemeinschaftlichen Lieferungen hin.

Aus der Pressemitteilung des BFH:
"Nach Ansicht des zuvor auf Vorlage des BFH mit dem Streitfall befassten Gerichtshof der Europäischen Union ist bei sog. Reihengeschäften regelmäßig die Lieferung von A an B umsatzsteuerfrei; anders ist es jedoch, wenn B der C bereits Verfügungsmacht an der Ware verschafft hat, bevor die Ware das Inland verlassen hat. Dies ist anhand aller objektiven Umstände des Einzelfalls und nicht lediglich anhand der Erklärungen des B zu prüfen."

Der BFH hat die Pressemitteilung 25/2015 aus seiner Homepage veröffentlich. Link Homepage Bundesfinanzhof  

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2015
13.04.2015

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