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Schadensersatz für Silicon-Impantate wird durch EuGH geprüft

Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung Nr. 52/2015 vom 09.04.2015 darauf hin, dass er mit Beschluss vom gleichen Tag (Aktenzeichen VII ZR 36/14) die Frage einer Schadensersatzpflicht der sogenannten "benannten Stelle" dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorgelegt habe.

Dieses Verfahren hat großes Aufsehen erregt.

Eine inzwischen in Insolvenz gefallene französische Firma soll - so die Pressemitteilung des BGH - für diesen Zweck nicht geeignetes Industrie-Silikon für Brustimplantate verwendet haben.

Aus der Pressemitteilung:
"Silikonbrustimplantate sind Medizinprodukte, die nur in den Verkehr gebracht werden dürfen, wenn u.a. ein Konformitätsbewertungsverfahren nach § 6 Abs. 2 Satz 1, § 37 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG), § 7 Abs. 1 Nummer 1 Medizinprodukte-Verordnung (MPV) in Verbindung mit Anhang II der Richtlinie 93/42/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte* durchgeführt worden ist. Bestandteil dieses Konformitätsbewertungsverfahrens ist die Überprüfung (Audit) des Qualitätssicherungssystems, die Prüfung der Produktauslegung und die Überwachung. Diese Aufgaben werden von einer sogenannten benannten Stelle durchgeführt, die der Hersteller zu beauftragen hat."

In dem Prozess soll nun geklärt werden, ob die sogenannte "benannte Stelle bei Medizinprodukten der Klasse III zum Schutz aller potentiellen Patienten tätig wird und deshalb bei schuldhafter Pflichtverletzung den betroffenen Patienten unmittelbar und uneingeschränkt haften kann?"

Dieses Verfahren hat sicher über den Fall hinaus eine weitreichende Bedeutung. Man kann sich nämlich schon fragen, wofür derartige Begutachtungen denn nützlich sein sollen, wenn nicht zum Schutz der Patienten und auch deren Ärzte. Wie sonst sollen diese vor Gesundheitsschäden durch ungeeignete medizinische Produkte geschützt werden?

Der BGH hat die Pressemitteilung 52/2015 aus seiner Homepage veröffentlich. Link Homepage Bundesgerichtshof  

COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2015
13.04.2015

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