Unentgeltlich übertragene Verluste
Das Finanzgericht (FG) Düsseldorf weist in seinem Newsletter vom April 2015 auf sein Urteil vom 22.01.2015 (Aktenzeichen 16 K 3127/12 F) hin, nach dem der verrechenbare Verlust im Fall der Übertragung des Kommanditanteils auf den Beschenkten übergeht.
Das Finanzgericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof (BFH) zugelassen. Das Aktenzeichen des BFH lautet IV R 16/15
Das FG Düsseldorf hat das Urteil vom 22.01.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage FG Düsseldorf
COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2015
13.04.2015
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