Beschäftigung von Asylsuchenden und Flüchtlingen
Der Verlag des wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater GmbH (DWS-Verlag) hat das Merkblatt Nr. 1757.1 "Beschäftigung von Flüchtlingen – Das muss beachtet werden" veröffentlicht.
Das Merkblatt befasst sich sehr eingehend mit den ausländerrechtlichen Regelungen bei der Beschäftigung von EU-Ausländern. Je nachdem, welchen Status ein arbeitssuchender Ausländer hat, bestehen Möglichkeiten der Beschäftigung. Das Merkblatt erläutert die Unterscheidungen zwischen
- Asylberechtigten,
- anerkannten Flüchtlingen,
- subsidiär Schutzberechtigten,
- Personen mit Aufenthaltsgestattung,
- Asylsuchenden,
- Personen mit Duldungsstatus,
- Personen mit Niederlassungserlaubnis,
- Anerkennung von Berufs- und Hochschulabschlüssen bei Flüchtlingen,
- Personen mit besonderem Zugang als Hochqualifizierte und
- Arbeitsmigration aus "sicheren Herkunftsländern".
In manchen Fällen kommt es darauf an, wie lange die betreffende Person in der Bundesrepublik anwesend ist und ob sie in einer Aufnahmeeinrichtung wohnt.
Erst nach Klärung dieser Vorfragen geht das Merkblatt auf die Anwendung allgemeiner (arbeits-)rechtlicher Vorschriften bei der Beschäftigung von Nicht-EU-Ausländern ein.
Hier sind nach dem Merkblatt von Bedeutung:
- Arbeitsrecht, insbesondere Mindestlohn,
- Steuerrecht,
- Sozialversicherungsrecht,
- Folgen illegaler Beschäftigung.
Mögliche Beschäftigungsverhältnisse sind nach dem Merkblatt:
- Praktika,
- Berufsausbildung,
- Freiwilligendienste.
Das Merkblatt umfasst 10 Seiten. Es gibt Kanzleien und Mandanten, die sich mit dem Gedanken tragen, Flüchtlinge zu beschäftigen, einen guten Überblick.
Die Veröffentlichungen des DWS Verlages können über die Homepage bestellt werden. Link Homepage DWS Verlag
COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2016
18.04.2016