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Investmentsteuergesetz Verlängerung des Bestandsschutzes

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 07.04.2016 ein Schreiben unter dem Titel "Investmentsteuergesetz (InvStG); Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen im Sinne des InvStG in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung und Verlängerung der Übergangsregelung nach Rz. 297 des BMF-Schreibens vom 18. August 2009" veröffentlicht.

Zitat aus dem Schreiben des BMF:
„Soweit ein ausländisches Investmentvermögen nach dem Rundschreiben 14/2008 (WA) der BaFin vom 22. Dezember 2008 abweichend von der bis dahin praktizierten Vorgehensweise kein ausländisches Investmentvermögen mehr wäre, wird es für die Anwendung des InvStG bis zum 31. Dezember 2017 auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft, wenn es die Besteuerungsgrundlagen veröffentlicht hat und auch weiterhin veröffentlicht oder dem BZSt eine entsprechende Mitteilung gemacht und später keine gegenteilige Mitteilung gemacht hat und die Anwendung des § 6 InvStG unabhängig von der Veröffentlichung ausgeschlossen ist."

Das BMF hat das Schreiben vom 07.04.2016 ist auf seiner Homepage veröffentlich. Link Homepage Bundesfinanzministerium 

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 16/2016
18.04.2016 

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