Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Automatischer Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Newsletter vom 11.04.2017 das Schreiben vom 01.03.2017 "Automatischer Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard sowie dem FKAustG; Veröffentlichung der amtlichen Datensatzbeschreibung" veröffentlicht.
 
Auf 38 Seiten werden die 87 Länder (nach dem Stand vom November 2016) aufgeführt, mit denen ein Informationsaustausch vereinbart wurde. Weiter werden die Datensätze beschrieben, deren Inhalte ausgetauscht werden.
Wir weisen auf dieses Schreiben hin, um zu dokumentieren, dass Bankdaten - eigentlich persönlich vertrauliche Daten - weltweit ausgetauscht werden und damit wohl auch weltweit bekannt sein können.
 
Die Ausgangslage ist bekannt: Schwarzgeldkonten in der Schweiz, Luxemburg Leaks, Panama Leaks und weitere "Steuersparmodelle"  haben überhand genommen. Das Bankgeheimnis wurde missbraucht und wurde nun - wohl weil es gar nicht anders geht - de facto aufgehoben.
 
Wie auch immer man über die Entwicklung denkt: Positiv ist, dass damit der Steuer-Unehrlichkeit ein Riegel vorgeschoben wird. 
 
Die Vorstellungen von Datengeheimnis und Vertraulichkeit werden sich in den nächsten Jahren gewaltig ändern, wie auch unser Beitrag Blockchain zeigt. 
 
Das BMF hat das Schreiben vom 01.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.
 
13.04.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html