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 der guten Ideen

Ersetzendes Scannen: Das Recht muss die Digitalisierung begleiten

Jochen Krüger, Christoph Sorge und Stephanie Vogelgesang haben in der Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht JurPC einen Artikel "Ersetzendes Scannen - Kernelement im Gesamtkonzept einer elektronischen Aktenführung?" veröffentlicht.
 
Den Autoren geht es darum, dass bei dem ersetzenden Scannen die bisherige Papierakte wegfällt, ohne dass im Rahmen des Elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) hinreichende Regelungen für eine elektronische Aktenführung bestehen. "Insbesondere das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (Art. 18 Abs. 4 S 1 GG) sowie der rechtsstaatliche Justizgewährungsanspruch verlangen nach einer verlässlichen Aktenführung."
Die hoch interessante Arbeit zeigt ganz klar, dass die oberflächliche Betrachtung Vieler im Zusammenhang mit dem ersetzenden Scannen unangebracht und unter Umständen sogar gefährlich sein kann.
 
Steuerberater haben bisher den Fokus des ersetzenden Scannens nur im Hinblick auf die Anforderungen der Finanzverwaltung gesehen. Krüger, Sorge Vogelgesang machen einen nach dem Lesen ihrer Arbeit nachdenklich. Das Steuerrecht ist eben nicht alles, woran man bei der Digitalisierung und insbesondere beim Vernichten von Originaldokumenten - das ist die logische Konsequenz des ersetzenden Scannens - denken sollte.
 
Der Artikel von Krüger Sorge Vogelgesang ist auf der Homepage JuPC erschienen. Link  Homepage Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht
 
Hinweis von Herrn Peter Hess, Aresing/Obb. Danke!
 
13.04.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html