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 der guten Ideen

Kassensicherungsverordnung

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 24.03.2017 den Referentenentwurf zur "Verordnung zur  Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV)" veröffentlicht. Hinter diesem langen Titel verbergen sich drei Seiten Text mit konkreten Anweisungen zur Erfüllung der Anforderungen des im Dezember 2016 neu geschaffenen § 146a Abgabenordnung (AO).
 
Zitat aus der Begründung zu der neuen Verordnung:
"Der Steuervollzug in Deutschland ist funktional, effektiv und effizient. Jedoch stellen die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, insbesondere von Kassenaufzeichnungen, ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Aufgrund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z.B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können.
Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen erfordert die Einführung gesetzlicher Regelungen sowie technischer Maßnahmen.
Mit der Kassensicherungsverordnung werden die Anforderungen des § 146a der Abgabenordnung (AO) präzisiert."
 
Das BMF hat das Schreiben vom 24.03.2017 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium
 
Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke.
 
13.04.2017

Kanzleiverwaltung für Steuerberater
Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte 
Kopiervorlagen Verfahrensdokumentation GoBD

http://www.mf.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/steuererklaerungen-fuer-2016-werden-ab-maerz-in-den-finanzaemtern-bearbeitet-150565.html