Unerlaubte Werbung in Bestätigungs-E-Mail
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seiner Pressemitteilung 205/2015 auf sein Urteil vom 15.12.2015 (Aktenzeichen VI ZR 134/15) verwiesen. Danach verstößt eine Bestätigungsmail (zum Beispiel über eine Kündigung) gegen Grundsätze des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wenn sie Werbezusätze enthält.
Ein Verbraucher wandte sich an einen Anbieter mit der Bitte der Bestätigung einer Kündigung. Daraufhin erhielt er eine "automatische E-Mail" mit mehreren Werbezusätzen. Der BGH sah darin eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
Der BGH hat die Pressemitteilung 205/2015 auf seiner Homepage veröffentlich. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 17/2016
25.04.2016