Einheitlichkeit der Leistung
Der EuGH hat sich mit Urteil vom 16.04.2015 in der Rechtssache C-42/14 dazu geäußert, wie eine Mehrzahl von unterschiedlichen Leistungen zu behandeln ist.
"Die Leistungen sind aber grundsätzlich selbstständig und separat zu beurteilen. Die Abgrenzung fällt in der Praxis meist schwer. Die Kriterien sind mehrdeutig. Der EuGH hat nun zu Nebenleistungen bei Vermietung erfreulich klare Aussagen getroffen. Versorger, Vermieter und Mieter sollten prüfen, ob die bisher praktizierte Nebenkostenabrechnung den vom EuGH aufgestellten Kriterien entspricht." (KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER in Newsletter 14/2015).
Umfangreiche Hinweise für die Praxis werden zusätzlich n dem Newsletter gegeben, der auf der Homepage von KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER veröffentlicht ist. Link Homepage KÜFFNER MAUNZ LANGER ZUGMAIER
Der EuGH hat die seine Entscheidung vom 16.04.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage EuGH
COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2015
27.04.2015
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