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 der guten Ideen

Insolvenzordnung - Änderungsentwurf

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf "zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz" vorgelegt.

Die unermüdlichen Bemühungen Berufsvertreter der Steuerberater - allen voran der Steuerberaterkammer München und ihres Vizepräsident Reinhold Mader - waren erfolgreich. 

Es geht darum, dass Unternehmer besonders dann, wenn sie in Insolvenzgefahr geraten sind, den Rat und die Hilfe ihres steuerlichen Beraters brauchen. Vor allem in dieser Situation muss ein Unternehmer besonders auf die korrekte und pünktliche Abgabe seiner Steuererklärungen und Bezahlung seiner Umsatzsteuervorauszahlungen, Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge achten. Alles andere würde die Schwierigkeiten nur vergrößern und unter Umständen strafrechtliche Folgen haben.

Nach den derzeit noch geltenden Bestimmungen der Insolvenzordnung ist es aber sehr häufig vorgekommen, dass steuerliche Berater ihr Honorar für diese in der Insolvenz dringend benötigten Dienstleistungen an den Insolvenzverwalter zurückgeben mussten. Das wurde oft als Gläubigerbenachteiligung ausgelegt. Mehr dazu ergibt sich aus einem Artikel von Mader "Honoraranfechtung bei Insolvenz der Mandanten: Der Steuerberater sitzt auf einer Zeitbombe" in LSWB-Info 3/2014 Seite 25 ff.

Durch den jetzt vorgelegten Referentenentwurf werden die über das Ziel der Vermeidung der Gläubigerbenachteiligung hinausgehenden Regelungen geändert. Denn: "Es kann einfach nicht sein, dass der Steuerberater, der seinen Mandanten unter Beachtung von Berufspflichten und Berufsethos vielfach jahrelang gut betreut hat, beim ersten Anzeichen von Krise den Mandanten sofort fallen lassen müsste, wenn er nicht selbstlos riskieren will, später auf Rückzahlung seiner Honorare in Anspruch genommen zu werden." (Mader a.a.O.)

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat den Referentenentwurf auf seine Homepage veröffentlicht. Link BMJV

COLLEGA-Wochen-Ticker 18/2015
27.04.2015

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