Beratungspflicht der Banken
Der Bundesgerichtshof (BGH) weist in seiner Pressemitteilung 70/2015 auf sein Urteil vom 28.04.2015 (Aktenzeichen XI ZR 378/13) hin, in dem er sich erneut mit den Beratungspflichten der Banken bei Zinssatz-Swap-Verträgen befasst hat.
Eine Gemeinde hatte mit einer Bank mehrere Zinssatz-Swap-Verträge abgeschlossen. Der BGH stellte fest, dass die Wirksamkeit der Verträge nicht daran scheitere, dass sie ausschließlich der Erzielung eines (Spekulations-) Gewinns gedient haben oder wegen einer Überschreitung des gemeindlichen Wirkungskreises unwirksam seien oder wegen eines Verstoßes gegen ein etwaiges gemeindliches Spekulationsverbot nichtig seien.
Da nicht geklärt war, ob eine Beratungspflichtverletzung der Bank vorlag, wurde die Streitsache an die Vorinstanz zurückverwiesen.
Der Bundesgerichtshof hat die Pressemitteilung 70/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesgerichtshof
COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2015
04.05.2015
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