Holzeinschlag im Forstbetrieb
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 28/2015 vom 22.04.2015 auf sein Urteil vom 18.02.2015 (Aktenzeichen IV R 35/11) hin zur Buchwertminderung bei Holzeinschlägen zum Zweck der Anlegung befestigter Wirtschaftswege oder Lagerplätze.
Nach der Pressemitteilung handelt es sich bei der Entscheidung um ein Musterverfahren, das den Erwerb von Wald in Ostdeutschland nach der Wiedervereinigung betraf.
Der Bundesfinanzhof hat die Pressemitteilung 28/2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2015
04.05.2015
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