So-Nicht-Unfall
Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 22.04.2015 auf sein Urteil vom 10.03.2015 (Aktenzeichen 9 U 246/13) hin, nachdem ein Geschädigter den Schaden insgesamt oder zumindest als abgrenzbaren Teil beweisen muss.
Im Urteilsfall war die Tatsache, dass das Fahrzeug des Klägers in einen Unfall verwickelt war, unstreitig. Er konnte aber nicht beweisen, dass die von ihm angeführten Schäden an seinem Kraftfahrzeug durch den Unfall verursacht wurden.
Ohne weiter auf diesen Fall einzugehen, kann nur empfohlen werden, bei jedem Unfall möglichst viele eindeutige Fotos anzufertigen. Heute gängige Mobiltelefone ermöglichen die Erstellung hervorragender Fotos - hiervon sollte man unbedingt Gebrauch machen.
Das OLG Hamm hat die Pressemitteilung vom 22.04.2015 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm
COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2015
04.05.2015
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