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 der guten Ideen

Doppelte AfA bei Bebauung des Ehegattengrundstücks

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemittelung 35/2016 vom 04.05.2016 auf sein Urteil vom 09.03.2016 (Aktenzeichen X R 46/14) hin. Ehegatten bebauten ein jeweils zur Hälfte in ihrem Eigentum stehendes Grundstück mit einem Gebäude, das der Ehemann eigenbetrieblich nutzte. Nach der Schenkung an den Sohn konnte dieser hinsichtlich des im Privatvermögen der Mutter befindlichen Anteils die Abschreibung aus dem Teilwert geltend machen.

Ein langfristige Gestaltung wurde vom BFH mit sehr günstigen steuerlichen Folgen anerkannt.

Bei ähnlichem Gestaltungsbedarf wird man in Zukunft aber die derzeit noch unklare erbschaftsteuerliche Behandlung der Übertragung von Betriebsvermögen beachten müssen.

Der BFH hat die Pressemitteilung 35/2016 vom 04.05.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2016
09.05.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

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