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Elternwille bestimmt über Religionszugehörigkeit des Kindes

Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm weist in seiner Pressemitteilung vom 06.05.2016 auf seinen rechtskräftigen Beschluss vom 29.03.2016 (Aktenzeichen 2 UF 223/15) hin. Danach müssen sich die Pflegeeltern und der Vormund eines Kindes an die Bestimmung der leiblichen Mutter über die Religionszugehörigkeit eines Kindes halten.

Der Sachverhalt:
Die  Mutter ist muslimischen Glaubens. Noch bevor das Familiengericht ihr die elterliche Sorge entzogen und diese dem Jugendamt als Vormund übertragen hatte, habe die Kindesmutter entschieden, dass ihre Tochter nach dem muslimischen Glauben erzogen werden solle.

Das Kind lebt in einer Dauerpflegefamilie, die ihre eigenen Kinder nach christlichen Wertvorstellungen erzieht und römisch-katholisch taufen ließ.

Zitate aus der Pressemitteilung des OLG Hamm vom 06.05.2016:
"Nach den Vorstellungen der Pflegeeltern und des Vormundes soll die Pflegetochter katholisch getauft werden, damit sie nach ihrer Teilnahme am katholischen Religionsunterricht auch die Erstkommunion empfangen kann. Dies entspreche, so diese Beteiligten, auch dem Wunsch des Kindes."

"Das Familiengericht hat die vom Vormund getroffene Anordnung, das Pflegekind in der römisch-katholischen Religion zu erziehen, genehmigt. Dagegen richtet sich die Beschwerde der Kindesmutter, die mit
einer Taufe ihrer Tochter und ihrer römisch-katholischen Erziehung nicht einverstanden ist."

Das OLG Hamm begründet seine Ablehnung, das Kind wie seine Geschwister, die eigenen Kinder der Pflegeeltern, römisch-katholisch erziehen zu lassen, wie folgt (Zitat aus der Pressemitteilung vom 06.05.2016):
"Nach dem einschlägigen Gesetz sei insoweit unerheblich, ob diese Entscheidung auf heutiger Sicht dem Kindeswohl entspreche. Unerheblich sei auch, dass die Kindesmutter zu keiner Zeit in der Lage gewesen
sei, mit ihrem Kind ihre Religionszugehörigkeit zu leben. Die maßgebliche gesetzliche Vorschrift erfordere lediglich ein nach außen dokumentiertes Bekenntnis der Kindeseltern zur Religionszugehörigkeit des Kindes. Ein solches Bekenntnis habe die Kindesmutter abgegeben."   

Das OLG Hamm hat die Pressemittelung vom 06.05.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage OLG Hamm

COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2016
09.05.2016

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