Skip to main content
Netzwerk

 der guten Ideen

Teilwertabschreibungen auf Anteile an ausländischen Gesellschaften

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ersetzt mit Schreiben vom 03.05.2016 sein Schreiben vom 16.04.2012 (BStBl I Seite 529).

Die Änderung berücksichtigt eine Entscheidung des EuGH.

Zitat aus der Pressmittelung der BMF:
"In dem Urteil vom 22. Januar 2009 hat der EuGH in der Rs. C-377/07 STEKO entschieden, dass in einem Fall, in dem eine inländische Kapitalgesellschaft an einer anderen Kapitalgesellschaft mit weniger als 10 Prozent beteiligt ist, Artikel 56 EG dahin auszulegen ist, dass er einer Regelung wie derjenigen des § 8b Absatz 3 KStG 1999 entgegensteht, wonach ein Verbot des Abzugs von Gewinnminderungen aufgrund von börsenkursbedingten Teilwertabschreibungen im Zusammenhang mit einer solchen Beteiligung für Beteiligungen an einer ausländischen Gesellschaft früher in Kraft tritt als für Beteiligungen an einer inländischen Gesellschaft."

Das BMF hat das Schreiben vom 03.05.2016 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2016
09.05.2016

Kanzleiverwaltung für Steuerberater

Kanzleiverwaltung für Rechtsanwälte