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Nummer der Rechnung im Vorsteuervergütungsverfahren - Vorlage an den EuGH

Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 25/2019 vom 02.05.2019 auf seinen Beschluss vom 13.02.2019 (Aktenzeichen XI R 13/17) hin. Danach hat der Bundesfinanzhof (BFH) "Zweifel, welche Angaben des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Steuerpflichtigen zur Bezeichnung der "Nummer der Rechnung" in einem Vorsteuervergütungsantrag erforderlich sind." 

Zitat aus der Pressemitteilung 25/2019 des BFH:
"Mit dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH soll insbesondere geklärt werden, ob Art. 8 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/9/EG dahingehend auszulegen ist, dass auch die Angabe der Referenznummer einer Rechnung, die als zusätzliches Ordnungskriterium neben der Rechnungsnummer ausgewiesen ist, genügt."

Das BFH hat die Pressemitteilung 25/2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof

COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2019
06.05.2019

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