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Vorläufige Festsetzung von Zinsen nach § 233 in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat  02.05.2019 des Schreiben "Vorläufige Festsetzung von Zinsen nach § 233 in Verbindung mit § 238 Absatz 1 Satz 1 AO" veröffentlicht. 

Das BMF-Schreiben vom 02.05.2019 umfasst 7 Seiten.

Es ist wie folgt gegliedert:
" I. Erstmalige Zinsfestsetzungen
II. Geänderte oder berichtigte Zinsfestsetzungen
III. Mit vorläufigen Steuerfestsetzungen verbundene Zinsfestsetzungen
IV. Einspruchsfälle
V. Rechtshängige Fälle
VI. Aussetzung der Vollziehung
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Es steht ab sofort für eine Übergangszeit auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen zum Download bereit."

Das BMF hat das Schreiben vom 02.05.2019 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzministerium

Hinweis von Herrn vereidigter Buchprüfer, Steuerberater und Rechtsbeistand Kurt Hengsberger, München. Danke!

COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2019
06.05.2019

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