Geldspielautomatenumsätze sind umsatzsteuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof (BFH) weist in seiner Pressemitteilung 20 vom 09.04.2020 auf sein Urteil vom 11.12.2019 (Aktenzeichen XI R 13/18) hin. Danach sind Glückspiel-Umsätze mit Geldspielautomaten umsatzsteuerpflichtig.
Zitat aus der Pressemitteilung 20 des BFH vom 09.04.2020:
"Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist auf dieser Grundlage daher auch nur der Teil der Spieleinsätze, über den der Automatenaufsteller effektiv (damit unter Berücksichtigung der an die Spieler ausgezahlten Spielgewinne) selbst verfügen kann. Die Entscheidung des BFH ist für den Automatenbetreiber nicht nur nachteilig. Denn die Steuerpflicht führt dazu, dass er im Zusammenhang mit seinen Umsätzen angefallene Vorsteuer abziehen kann."
Der BFH hat die Pressemitteilung 20 vom 09.04.2020 auf seiner Homepage veröffentlicht. Link Homepage Bundesfinanzhof
COLLEGA-Wochen-Ticker 19/2020
04.05.2020
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